Merkblatt Alttextilien Sammlung, Sortierung und Verwertung

Dieses Merkblatt der Tool­box Nach­hal­ti­ge Be­schaf­fung Schweiz enthält konkrete Empfehlungen sowie Kriterien für eine nachhaltige Beschaffung von der Sammlung, Sortierung und Verwertung von Alttextilien. Ausserdem bietet es einen Überblick über die ökologischen und sozialen Aspekte dieser Produktkategorie.

Inhalt in Kürze:
Die Produktion und der Verbrauch von Textilien haben enorme negative Einflüsse auf die Umwelt. Vor allem der hohe Wasser- und Energieverbrauch und der Einsatz von schädlichen Chemikalien in der textilen Lieferkette sind kritisch. Hinzu kommen soziale Missstände, wie beispielsweise unzureichende Löhne, Zwangs- und Kinderarbeit und unzureichende Arbeitssicherheit. Zusätzlich verstärkt werden die Probleme durch den stark angestiegenen Konsum von Bekleidung und die kurze Nutzungsdauer im Rahmen der sogenannten «fast fashion». Diese Entwicklung führt weltweit zu einer enormen Menge an Textilabfall.
Ein gutes Alttextil-Management kann dieser Problematik entgegenwirken und Ressourcen schonen.
In der Schweiz wird heute der grösste Teil der gesammelten Altkleidung als Secondhand-Kleidung ins Ausland verkauft und dort wieder getragen. Kleider, die nicht mehr tragbar sind, werden zu Putzlappen und Dämmstoffen verarbeitet. Eine grosse Herausforderung ist nach wie vor das stoffliche Recycling, sprich die Rückgewinnung von Fasern, so dass beispielsweise aus einem T-Shirt wieder ein neues T-Shirt oder ein anderes hochwertiges Produkt hergestellt werden kann.

Die wichtigsten Empfehlungen vor und beim Kauf: 

  • Die Sortierung und Wiederverwertung soll gemäss Abfallhierarchie erfolgen. Anbietende sollen über ein Recyclingkonzept verfügen.
  • Arbeiten Sie mit Unternehmen zusammen, die über ein Umweltmanagement und ein Qualitätsmanagement verfügen und sich um die Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen und ihres negativen Einflusses auf die Umwelt bemühen.
  • Container sowie die Transportmittel sollten das Sammelgut vor Witterung schützen.
  • Alttextilien, welche nicht in der Schweiz sortiert werden, müssen gemäss den Vorgaben des Basler Abkommens exportiert werden. Der Export solle nicht in sich entwickelnde Länder erfolgen, da hier kein sachgerechtes Recycling der Alttextilien gewährt werden kann.
  • Achten Sie darauf, dass der oder die Anbietende einen lückenlosen Mengennachweis über den Wareneingang und den Lagerbestand vorweist.
  • Ein Teil der Einnahmen soll karitativen Zwecken zugutekommen.

Weitere Informationen können dem Merkblatt entnommen werden.

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Informationen zum Dokument

  • Typ
    Dokument
  • Dateiformat
    PDF
  • Publizierende
    Pusch – Praktischer Umweltschutz
  • Publikationsdatum
    07. Dezember 2023
  • Verfügbare Sprachen
    Deutsch, Französisch
  • Kontakt
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Letzte Änderung
18. März 2024